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Was ist eine Abfindung? – Wann hat man Anspruch auf Abfindung?Wie verwende ich den Abfindungsrechner?Welche Formeln verwendet der Abfindungsrechner? - Besteuerung der Abfindung berechnenFAQs

Willkommen beim Abfindungsrechner! Verwende den Rechner, um zu schätzen, wie viele Steuern auf deine Abfindung bei einer Kündigung erhoben werden. Der Rechner ermittelt aus deinen Bruttoeinkünften den Wert deines Nettojahresgehalts und der Nettoabfindung und den gesamten Nettowert für die Steuerjahre 2018 bis 2024. Lege direkt los und gib deine Werte ein oder lies in Text weiter, um mehr über folgende Themen zu erfahren:

  • Wie wird eine Abfindung versteuert?
  • Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Variablen des Rechners?
  • Wie funktioniert der Abfindungsrechner?
  • Welche Formeln verwendet er?
  • Wie wird die Abfindung berechnet?
  • Praktische Rechenbeispiele zur Abfindung.

Was ist eine Abfindung? – Wann hat man Anspruch auf Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses zahlen kann. Dies gilt als Entschädi­gung für den Ver­lust des Ar­beits­plat­zes und damit verbundenen Einkommensmöglichkeiten. Eine Abfindung folgt klaren gesetzlichen Regeln und wird individuell festgelegt. Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung, sie kann aber unter folgenden bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden:

  • Wenn in deinem Arbeitsvertrag, So­zi­alplan, Ta­rif­vertrag, oder Geschäftsführer­vertrag Regeln zur Abfindung stehen.
  • Wenn es eine ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung gibt, auf die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber freiwillig bei Be­en­di­gung des Ar­beits­verhält­nis­ses geeinigt haben (zum Beispiel ei­nen Abwicklungs- oder Auf­he­bungs­ver­trag).
  • Wenn Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen ausscheiden, generell eine Abfindung bekommen und sich der Mitarbeiter auf das Gewohnheitsrecht stützen kann.
  • Wenn der Arbeitgeber im Rahmen des Kündi­gungs­schutz­ge­setzes eine Abfindung anbietet.
  • Wenn sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhalten hat und der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG).

⚠️ Beachte, dass die Ergebnisse des Abfindungsrechners mit Fünftelregelung nur Richtwerte darstellen. Der tatsächliche
Wert, mit dem deine Abfindung versteuert wird hängt von verschiedenen rechtlichen Regelungen ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du einen Anspruch auf eine erhöhte Abfindung haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis durch ein Gerichtsurteil aufgelöst wird. Dabei steht dir eine Abfindung von bis zu 12 Monatsgehältern zu. Wenn du mindestens 50 Jahre alt bist und mindestens 15 Jahre in dem Betrieb beschäftigt warst, erhältst du eine Abfindung von bis zu 15 Monatsgehältern. Bist du mindestens 55 Jahre alt und dein Arbeitsverhältnis beträgt mindestens 20 Jahre, so erhältst du eine Abfindung von bis zu 18 Monatsgehältern.

🙋 Verwende diese Faustformel zum schnellen überschlagen des Wertes deiner Abfindung: Abfindung = (0,5 × Brutto Monatsgehalt) × Jahre der Beschäftigung.

Wie verwende ich den Abfindungsrechner?

Der Abfindungsrechner für 2024 bis 2018 benötigt nur wenige Angaben von dir, um zu schätzen, wie hoch deine Abfindung versteuert wird:

  1. Steuerjahr: Wähle hier einfach das Jahr aus, für welches du die Steuern auf deine Abfindung berechnen möchtest.
  2. Abfindung: Gib hier einfach den Bruttobetrag deiner Abfindung bei Kündigung ein. Falls es einen Freibetrag gibt, ziehe diesen vorher ab.
  3. Jahresbrutto: Das ist dein jährliches zu versteuerndes Bruttoeinkommen ohne Abfindung für das ausgewählte Steuerjahr, also die Summe aller Einkünfte abzgl. aller persönlicher Freibeträge (auch Kinderfreibeträge), Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Bitte ziehe den Grundfreibetrag nicht ab, da dieser automatisch bei der Berechnung berücksichtigt wird. Falls die Option Ehegattensplitting auf dich zutrifft, addiere die entsprechenden Einkünfte des Partners zum Betrag. Die Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Einkommensteuer bildet das zu versteuernde Einkommen (zvE), das du auch in deinem Steuerbescheid finden kannst. Werdet ihr als Ehepaar zusammen veranlagt, dürfen alle Ausgaben, die für die Erzielung der Einkünfte notwendig waren, vorab abgezogen werden. Bei angestellten Arbeitnehmern sind das die Werbungskosten. Selbstständige oder Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahme-Überschussrechnung oder durch die Bilanzierung ihres Unternehmens.
  4. Entgeldersatzleistungen: Gib, falls zutreffend, die im Steuerjahr bezogenen Entgeltersatzleistungen in den Abfindungsrechner mit Fünftelregelung ein. Falls die Option Ehegattensplitting auf dich zutrifft, gib auch die entsprechenden Einkünfte des Partners an. Zu Entgeldersatzleistungen zählen unter anderem: Kurzarbeitergeld, steuerfreie AG-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder Insolvenzgeld. Beachte: Bürgergeld-Bezüge gelten nicht als Entgeldersatzleistung. Entgeltersatzleistungen bleiben bei der Ermittlung des jährlichen Einkommens unberücksichtigt, sind also steuerfrei. Jedoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt.
  5. Kirchensteuer: Wähle aus, ob und wenn ja, wie viel, Kichensteuer zu zahlst. Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8% und in den übrigen Bundesländern 9% der Einkommensteuer.
  6. Ehegattensplitting: Wähle aus, ob der Splittingtarif oder der Grundtarif angewendet werden soll. Der Splittingtarif wird bei zusammenveranlagten Ehepaaren angewendet und der Grundtarif gilt für unverheiratete und getrenntveranlagte Ehepaare. Bei der Zusammenveranlagung wird der Gesamtbetrag beider Einkünfte gemeinsam ermittelt. Die Ehegatten werden zusammen wie ein einziger Steuerpflichtiger behandelt. Die Einkommensteuer wird für die Hälfte der Einkünfte berechnet und die so errechnete Steuer wird dann verdoppelt (Ehegattensplitting).

Der Rechner zeigt dir dann direkt die Werte für das gesamte Bruttogehalt, die gesamten Steuerabzüge auf Einkommen und Abfindung und den daraus resultierenden gesamten Nettowert an. Öffne die Option „Nettoabfindung und Jahresnetto” des Rechners, um die Zwischenschritte der Berechnungen zu sehen.

🙋 Wenn wir schon beim Thema Gehalt und Steuern sind, interessieren dich vielleicht auch unser Gehaltsrechner, Überstundenrechner oder unser Urlaubsgeld Rechner 😉.

Lies im folgenden Textabschnitt weiter, um zu erfahren, wie der Rechner herleitet, wie hoch deine Abfindung versteuert wird.

Welche Formeln verwendet der Abfindungsrechner? - Besteuerung der Abfindung berechnen

Schauen wir uns an einem Beispiel an, wieder Abfindungsrechner für 2024 auf die Ergebnisse kommt. Wir können getrennt die Steuern auf die Abfindung und auf das Einkommen berechnen und am Ende die Werte addieren, um auf den gesamten Nettowert (Abfindung + Einkommen) zu kommen. Schauen wir uns die Berechnung an folgendem Beispiel an:

Steuerjahr

2024

Abfindung

35 000€

Jahreseinkommen (Brutto)

50 000€

Entgeldersatzleistungen

2500€

Kirchensteuer

8%

Ehegattensplitting

Ja

Nettoabfindung mit Fünftelregelung

  1. Einkommensteuer (ESt) auf das Jahresbrutto: Da Entgeltersatz­leistungen dem Progressions­vorbehalt unterliegen, beträgt das fiktive Einkommen 50 000€ + 2500€ = 52 500€. Nach dem Splittingtarif beträgt die fiktive Einkommensteuer von 52 500€ = 6 792 €. Der Tarif der Einkommenssteuer richtet sich nach den Angaben des Bundesministeriums für Finanzen. Du kannst die Werte zur Tarifberechnung (abhängig vom Einkommen) unter der Option „Berechnungen und Informationen zur Einkommensteuer“ des Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen genau nachschauen. 6792 € sind 12,94% von 52 500 € und dies ist damit der Steuersatz für das Bruttoeinkommen. Damit beträgt die Einkommensteuer für das Jahresbrutto 12,94% von 50 000 € = 6468 €.

🙋 Progressionsvorbehalt ist eine Regelung, bei der steuerfreie Einkünfte zwar nicht besteuert werden, ihre Existenz aber berücksichtigt wird, um die Höhe des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte zu bestimmen.

  1. Fiktive Steuer auf das Jahresbrutto zzgl. einem Fünftel der Abfindung: Zunächst werden auch hier die Entgeltersatzleistungen wieder vorübergehend addiert, um den fiktiven Steuersatz inkl. Entgeltersatz zu erhalten. Dein fiktives Jahresbrutto beträgt also 50 000 € + 7000 € 2500 € = 59 500 €

Die fiktive Einkommenssteuer darauf beträgt nach dem Splittingtarif 8748 €.
Diese 8748 € sind 14,7025 % des fiktiven Jahresbruttos (59 500 €).
Nun werden die Entgeltersatzleistungen wieder herausgerechnet: Die 14,7025 % bilden dann den Steuersatz für das Jahresbrutto zzgl. dem Fünftel der Abfindung: 50 000€ + (1/5 * 35 000€) = 57 000 €. 14,7025 % von 75 000 € sind 8380 €, was die fiktive Steuer auf das Jahresbrutto zzgl. einem Fünftel der Abfindung darstellt.

  1. ESt auf Abfindung: Dafür wird die Differenz der Ergebnisse aus 1. und 2. mit fünf multipliziert, um die Einkommensteuer für den Gesamtbetrag der Abfindung zu erhalten 5 × (8380 € − 6468 €) = 9560 €. Der Gesamtbetrag der Abfindung ist zwar im Jahr der Auszahlung zu versteuern, zur Ermittlung des Steuersatzes wird allerdings nur ein Fünftel dieses Betrags herangezogen.
  1. Soli auf Abfindung: Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst für die gesamte Einkommensteuerlast aus Jahresbrutto und der Abfindung berechnet. Der Betrag beträgt für unseren Fall 0,00 €, da bis zu Frei­grenzen von 18 130 € der Einkommensteuer bei Alleinstehenden und 36 260 € bei zusammen­veran­lagten Ehe­gatten kein Soli­daritäts­zuschlag erhoben wird. Ansonsten beträgt der Soli­daritäts­zuschlag grundsätz­lich 5,5 % der gesamten Einkommen­steuer­last (in unserem Beispiel die 16 028 €). Die Über­leitung auf die vollen 5,5 % erfolgt durch eine Regelung in §4 Satz 2 Soli­daritäts­zuschlag­gesetz: Der Soli beträgt nicht mehr als 11,9 % des Unterschieds­betrags zwischen der Bemessungs­grundlage — also der Einkommen­steuer — und der Frei­grenze von 18 130 € bzw. 36 260 €. Dadurch wird der volle Zuschlag von 5,5% erst bei einer Einkommen­steuer von 33 710,47 € bzw. 67 420,94 € erhoben.
  1. Kirchensteuer auf Abfindung: Die Kirchensteuer (falls zutreffen, in unserem Beispiel 8%) wird von der Einkommensteuerlast (in unserem Beispiel die 9560 €) berechnet und beträgt damit 764,80 €.

Schaue dir die Zusammensetzung der Steuer noch einmal zusammengefasst in der folgenden Tabelle an:

Komponente

Wert

ESt

9560,00 €

+ Soli

0,00 €

+ KiSt

764,80 €

= Gesamt

10 324,80 €

Abfindung

35 000,00 €

− Steuer

10 324,80 €

= Netto-Abfindung

24 675,20 €

Betrag des Jahresnetto

Zur Berechnung des Jahresnettos gehen wir ähnlich vor, wie für die Abfindung, nur eben mit dem Wert des Bruttogehalts anstatt der Abfindung. Wir beginnen wieder mit der Einkommenststeuer (ESt):

1. Einkommensteuer (ESt): Entgeltersatz­leistungen sind grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber dem Progressions­vorbehalt, sie werden zur Bestimmung des Steuersatzes für das Jahresbrutto also fiktiv addiert. Der durch die Wirkung der Progression erhöhte Steuersatz wird dann auf das Jahresbrutto ohne Entgelt­ersatz­leistungen angewandt. Die fiktive Einkommensteuer von 50 000 € zzgl. 2 500 € = 52 500 € beträgt 6792 € (Splittingtarif) für unser Beispiel. 6792 € sind 12,9371% von 52 500 € und dies ist damit der Steuersatz für das Bruttoeinkommen. Damit beträgt die Einkommensteuer in unserem Beispiel für das Jahresbrutto 12,9371% von 50 000 €, also 6468 €.

2. Soli auf Jahresbrutto: Der Solidaritätszuschlag beträgt auch hier für unser Beispiel 0,00 €, da bis zu Frei­grenzen von 18 130 € der Einkommensteuer bei Alleinstehenden und 36 260 € bei zusammen­veran­lagten Ehe­gatten kein Soli­daritäts­zuschlag erhoben wird. Es gilt wieder: Der Soli­daritäts­zuschlag beträgt grundsätz­lich 5,5% der gesamten Einkommen­steuer­last in Höhe von hier 16 028 €. Die Über­leitung auf die vollen 5,5% erfolgt durch eine Regelung in §4 Satz 2 Soli­daritäts­zuschlag­gesetz: Der Soli beträgt nicht mehr als 11,9% des Unterschieds­betrags zwischen der Bemessungs­grundlage — also der Einkommen­steuer — und der Frei­grenze von 18 130 bzw. 36 260€. Dadurch wird der volle Zuschlag von 5,5% erst bei einer Einkommen­steuer von 33 710,47 € bzw. 67 420,94 € erhoben.

Zuletzt wird noch die Kirchensteuer berechnet (falls zutreffend): Die Kirchensteuer wird abhängig vom Bundesland mit 8% oder 9% von der Einkommensteuerlast (in unserem Beispiel 6468 €) berechnet und beträgt damit 517,44 €. In der folgenden Tabelle siehst du die Zusammensetzung der Steuer auf das Bruttoeinkommen noch einmal zusammengefasst:

Komponente

Wert

ESt

6468,00 €

+ Soli

0,00 €

+ KiSt

517,44 €

= Gesamt

6985,44 €

Jahresbrutto

50 000,00 €

− Steuer

6985,44 €

= Jahresnetto

43 014,56 €

Betrag des gesamten Netto

Zusetzt können wir dein gesamtes Nettoeinkommen berechnen. Dazu werden alle dei Bruttoeinkünfte addiert, die Steuern auf die Abfindung und dein Einkommen addiert, und schließlich die gesamten Steuern vom gesamten Einkommen subtrahiert. Schaue dir die nachstehenden Tabelle an, um die Berechnung genau zu verstehen:

ESt

16 028,00 €

+ Soli

0,00 €

+ KiSt

1282,24 €

= Gesamt

17 310,24 €

Brutto gesamt

87 500,00 €

− Steuer

17 310,24 €

= Netto gesamt

70 189,76 €

FAQs

Wie viel Geld bekommt man bei einer Abfindung?

Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit: Richtwert ist ein halbes bis ganzes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
  • Grund für die Kündigung: Bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es oft Abfindungen, bei verhaltensbedingten Kündigungen seltener.
  • Verhandlungen: Die Höhe kann auch von individuellen Verhandlungen abhängen.
  • Tarif- oder Arbeitsverträge.

Wie viel Steuern bezahlt man bei 100 000 € Abfindung?

Angenommen, der individuelle Steuersatz für ein Gesamteinkommen von 100 000€ liegt bei 30%.

  1. Berechne das Steuerpflichtiges Einkommen nach dem Freibetrag:

100 000 € - 11 000 € (30% von 100 000) = 89 000 €.
2. Berechne die jährliche Steuerlast für die Fünftelregelung:
100 000 € / 5 = 20 000 €.
3. Bestimme das steuerpflichtige Einkommen:
(20 000 €) – 11 000 € = 9000 €.
4. Ermittle die Steuerlast (bei 30 %):
9000 € × 30 % = 2700 €.
5. Die gesamte Steuerlast (mit Fünftelregelung) beträgt:
2700 € × 5 = 13 500 €.
Beachte, dass die finale Besteuerung der Abfindung von verschiedenen Faktoren abhängt.

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Eine Abfindung ist in Deutschland grundsätzlich nicht steuerfrei, es gibt aber einige Regelungen, zur Milderung der steuerlichen Belastung:

  • Freibetrag: abhängig von der Höhe der Abfindung und der Dauer der Betriebszugehörigkeit;
  • Besteuerung des Einkommens;
  • Fünftelregelung; und
  • Sozialabgaben: Abfindungen sind in der Regel von den Sozialabgaben befreit.

Lass dich am besten von einem Steuerberater beraten, um deine individuelle Besueterung deiner Abfindu genau zu verstehen.

Wie hoch kann eine Abfindung maximal sein?

Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Abfindung. Die maximale Abfindung hängt von mehreren Faktoren ab:

  1. Dauer der Betriebszugehörigkeit;
  2. Unternehmensgröße;
  3. Kündigungsgrund;
  4. Vertrags- oder Tarifregelungen;
  5. Verhandlungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber; und
  6. Finanzielle Situation des Unternehmens.

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