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Ehegattenunterhalt Rechner

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Was ist Ehegattenunterhalt?Wie funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner?Beispielrechnung - Ehegattenunterhalt berechnenBedingungen und Dauer des nachehelichen UnterhaltsFAQs

Willkommen beim Ehegattenunterhalt-Rechner! Verwende dieses umfassende Tool, um herauszufinden, wie hoch der Unterhalt ist, den du an den geschiedenen Partner zahlen musst oder erhältst, abhängig von deinen Einnahmen und Ausgaben. Lege direkt los oder lies im Text weiter, um mehr über folgende Punkte zu erfahren:

  • Wie funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner?

  • Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?

  • Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden?

  • Wann muss kein Trennungsunterhalt gezahlt werden?

  • Muss Ehegattenunterhalt auch noch nach der Scheidung gezahlt werden?

  • Rechtliche Regelungen zum nachehelichen Unter­halt und Informationen zum Selbstbehalt des Ehegattenunterhalts.

Beachte, dass es für spezielle Fälle Ausnahmeregelungen geben kann und bestimmte Familienkonstellationen letztlich durch richterliche Beschlüsse bewertet werden. Die Werte des Rechners dienen daher ausschließlich als Richtwerte, die dir eine grobe Vorstellung geben können.

Was ist Ehegattenunterhalt?

Mit der Trennung endet die einvernehmliche Lebensgemeinschaft zwischen zwei Ehepartnern. Während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung kann Anspruch auf Unterhalt für die Ehepartner im Trennungsjahr bestehen, auch bekannt als Ehegattenunterhalt. Dieser wird gezahlt, wenn einer der Ehepartner als bedürftig gilt (finanziell nicht eigenständig sein kann) oder der geschiedene Partner leistungsfähig ist, also die finanziellen Mittel hat, seinen Ex-Partner zu unterstützen. Es handelt sich um eine Geldleistung, die den Lebensbedarf des bedürftigeren Ehepartners während des Trennungsjahrs decken soll. Wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, ist von der Trennungszeit abhängig. In der Regel beträgt diese 12 Monate, doch in einigen Fällen kann sie sich auf bis zu drei Jahre verlängern. Allgemein gilt zudem, je länger die Ehe gedauert hat, umso eher besteht ein Unterhaltsanspruch. Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht im Grunde bis zur rechtskräftigen Scheidung, unter gewissen Voraussetzungen und bei spezifischen Unterhaltstatbeständen kann jedoch auch Ehegattenunterhalt nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) bestehen.

Wie funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner?

Fülle alle vorhandenen Felder über die Einnahmen und Ausgaben von beiden Partnern aus. Der Ehegattenunterhalt-Rechner zeigt dir dann sofort an, welcher Partner wie viel Unterhalt zahlen muss. Schauen wir uns an, was bei den auszufüllenden Variablen zu beachten ist:

  • Einkommen: Dabei handelt es sich um dein monatliches Netto­einkommen aus Erwerbs­tätigkeit, also dein Brutto­einkommen abzgl. Steuern, Sozial­abgaben und ange­messenen Vor­sorge­auf­wendungen (Kinder­geld gehört nicht dazu). Wenn du selbst­ständig bist, nimmst du deinen durch­schnitt­lichen Gewinn während eines längeren Zeit­raums (in der Regel der letzten drei Jahre). Du musst keine berufs­bedingten Auf­wen­dungen abziehen, der Rechner tut dies in Höhe von 5% (mind. 50€, max. 150€) selber. Beachte, dass in einigen OLG-Bezirken diese 5%-Pauschale auch ohne Deckelung von 150€ angewandt wird. Es besteht ein Selbstbehalt von 1600€ beim Ehegattenunterhalt, der dem Unter­halts­pflich­tigen nach Zahlung des Unter­halts monatlich mindes­tens verbleiben muss. Sollte dieser Betrag nicht gedeckt sein, kann es dazu kommen, dass der Unterhalt nur teilweise oder gar nicht gezahlt werden muss (sogenannter Mangel­fall).
  • Sonstige Einkommen: Dazu zählen Einkünfte aus Kapital­vermögen, Vermie­tung und Verpach­tung, Sozial­leistungen, wie Arbeits­losen­geld und Sozialhilfe, Lohn­ersatz­leis­tungen wie Über­gangs-, Verletz­ten-, Kranken­geld sowie, Ausbil­dungs-, Kurz­arbeiter- und Insol­venz­geld, Eltern­geld, Unfall- und Versor­gungs­renten sowie, Leis­tungen der Pflege­versich­erung. Steuer­erstattungen werden in dem Jahr, in dem sie an­fallen, als Ein­kommen berück­sich­tigt. Beachte, dass Kinder­geld hier nicht als sonstiges Ein­kommen zu berück­sich­tigen ist.
  • Wohnvorteil: Falls du (oder ihr Beide) eine eigene Immo­bilie bewohnt, gib bitte deren Miet­wert an. Da keine Miet­aufwen­dungen anfallen, resul­tiert daraus ein wirt­schaft­licher Vor­teil, der soge­nannte Wohn­vorteil, welcher zum unter­halts­relevanten bereinigten Netto­einkommen addiert wird.
  • Schuldenaufwand: Das ist der monat­lichen Aufwand für ehe­bedingte Schulden (Zinsen und Tilgung) oder auch die bisher in der Ehe bezahl­ten Raten für Lebens­ver­sich­erun­gen oder Bau­spar­ver­träge. Dazu zählen Schulden aus und vor der Ehe­zeit, die im Ein­verständ­nis mit dem anderen Ehe­partner gemacht wurden. Nach­ehe­liche Schulden werden grund­sätz­lich nicht be­rück­sich­tigt, außer es handelt sich um scheidungsbedingte Ausgaben wie z. B. Umzugstransporter.

🙋 Wenn dir dieser Rechner gefällt, dann schaue dir auch unseren weiteren persönlichen Finanzrechner an, wie z. B.:

Beispielrechnung - Ehegattenunterhalt berechnen

Nehmen wir an, dass du (Ehepartner 1) ein monatliches Nettoeinkommen von 2400€ hast und Ehepartner 2 netto 1900€ verdient. Du hast zudem ein zusätzliches monatliches Einkommen von 300€ durch Elterngeld und Ehepartner 2 erhält monatlich zusätzlich 1000€ durch Vermietung. Du hast einen Wohnvorteil von 500€, während Ehepartner 2 keinen Wohnvorteil hat. Monatlich zahlst du noch 300€ ehebedingte Schulden ab und Ehepartner 2 zahlt monatlich 150€ ehebedingte Schulden ab:

Wert

  1. Ehepartner/in
  1. Ehepartner/in

Einkommen

2400€

1900€

Sonstige Einkommen

300€

1000€

Wohnvorteil

500€

0€

Schulden

300€

150€

1. Partner berufs­bedingte Aufwa¨nde=24000,05=1201. Partner bereinigtes Einkommen=2400120=22801. Partner bereinigtes Nettoeinkommen=2400+300+5003001201. Partner bereinigtes Nettoeinkommen=27801. Partner sonstige Einku¨nfte=300+500300=500\footnotesize \text {1. Partner berufs­bedingte Aufwände}\\ = 2400€ \cdot 0,\!05 = 120€\\ \text {1. Partner bereinigtes Einkommen}\\ = 2400€ - 120€ = 2280€\\ \text {1. Partner bereinigtes Nettoeinkommen}\\ = 2400€ + 300€ + 500€ - 300€ - 120€\\ \text {1. Partner bereinigtes Nettoeinkommen}\\ = 2780€\\ \text {1. Partner sonstige Einkünfte}\\ = 300€ + 500€ - 300€ = 500€
2. Partner berufs­bedingte Aufwa¨nde=19000,05=952. Partner berei­nigtes Einkommen=190095=18052. Partner bereinigtes Nettoeinkommen=1900+100+0150952. Partner bereinigtes Nettoeinkommen=26552. Partner sonstige Einku¨nfte=100+0150=850\footnotesize \text {2. Partner berufs­bedingte Aufwände}\\ = 1900€ \cdot 0,\!05 = 95€\\ \text {2. Partner berei­nigtes Einkommen}\\ = 1900€ - 95€ = 1805€\\ \text {2. Partner bereinigtes Nettoeinkommen}\\ = 1900€ + 100€ + 0€ - 150€ - 95€\\ \text {2. Partner bereinigtes Nettoeinkommen}\\ = 2655€\\ \text {2. Partner sonstige Einkünfte}\\ = 100€ + 0€ - 150€ = 850€

🙋 Beachte, dass die berufsbedingten Aufwände bei einem Einkommen durch einen Beruf mindestens 50€ und maximal 150€ betragen und auf 0 gesetzt werden, wenn du kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hast.

Da Ehepartner 1 ein höheres bereinigtes Nettoeinkommen hat, wird der Zahlbetrag für diese Person berechnet. Beachte, dass, falls beide Partner das gleiche Einkommen haben, nur die zusätzlichen Einkünfte miteinander verrechnet werden. Das monatliche Einkommen fließt also nicht mit in die Berechnungen ein. Da die Person in unserem Beispiel erwerbstätig ist, beträgt der Zahlbetrag aufgrund des Erwerbstätigenbonus 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen beider Partner, also:

45%(22801805)=214\footnotesize 45\%\cdot (2\hspace{0.5mm}280€ − 1\hspace{0.5mm}805€) = 214€

Von diesem Betrag wird letztendlich die Hälfte der Differenz der sonstigen Einkommen der Ehepartner subtrahiert, um auf den endgültigen Zahlbetrag zu kommen:

1/2(850500)=175Zahlbetrag=214175=39\footnotesize 1/2 \cdot (850€ − 500€) = 175€\\ \text{Zahlbetrag}= 214€ - 175€ =\underline{\underline{39€}}

Wir können nun das verfügbare Netto nach den Zahlungen ermitteln, um sicherzustellen, dass der zahlungspflichtige Partner nach dem Zahlbetrag den Selbsterhalt von 1600€ monatlich nicht unterschreitet. Falls dies durch den Zahlbetrag der Fall sein sollte, wird der Zahlbetrag so weit gekürzt, dass Selbsterhalt von 1600€ sichergestellt ist.

1. Partner Verfu¨gbares Netto=278039=27412. Partner Verfu¨gbares Netto=2655+39=2694\footnotesize \text {1. Partner Verfügbares Netto}\\ = 2780€ - 39€ = \underline{\underline{2741€}}\\ \text {2. Partner Verfügbares Netto}\\ = 2655€ + 39€ = \underline{\underline{2694€}}

In unserem Beispiel kann Ehepartner 1 nach der Berechnung des Ehegattenunterhalts den nachehelichen Unterhalt von 39 € zahlen, ohne seinen Selbstbehalt von 1600 € zu unterschreiten. Daher ist Ehepartner 2 zu einer monatlichen Unterhaltszahlung von 39 € verpflichtet. Rechne das Ergebnis mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner nach. Finde im nächsten Textabschnitt heraus, unter welchen Voraussetzungen und wie lange Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss. Wir erklären dir auch, in welchen Fällen der Ehegattenunterhalt auch noch nach der Scheidung gezahlt werden muss.

Bedingungen und Dauer des nachehelichen Unterhalts

Wann gibt es Ehegattenunterhalt?

Damit ein Partner Unterhalt im Trennungsjahr erhält, muss dieser zunächst beantragt werden, zum Beispiel über einen Rechtsanwalt für Familienrecht, der diese Angelegenheit übernimmt. Das Ziel ist es, dass nach der Scheidung jeder der beiden Partner selbst für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Sollte dies nicht möglich sein, können verschiedene Formen des nachehelichen Unterhalts gewährt werden, wie zum Beispiel in Form von Erwerbslosenunterhalt, Unterhalt wegen hohem Alter oder Krankheit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen. Der unterhaltspflichtige Ehepartner muss Leistungsfähigkeit genug sein, um den Unterhalt zu zahlen sein, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von 1600€ sichergestellt werden muss. Gerät der Unterhaltspflichtige unter diesen Betrag, muss kein oder ein verringerter Unterhalt bezahlt werden. Kein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht bei fehlender Bedürftigkeit. Hat der Partner die Möglichkeit, sich selbst zu unterhalten, muss der besserverdienende Partner keinen Unterhalt zahlen. Dies ist häufig der Fall, wenn beide Ehepartner berufstätig sind oder ein Partner über beachtliches Vermögen verfügt.

Wie lange wird Ehegattenunterhalt gezahlt?

In der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung gibt es meist Trennungsunterhalt für den weniger verdienenden Partner. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Im Grunde genommen gilt der nacheheliche Unter­halt für die Zeit des Trennungsjahrs von 12 Monaten. Unter Umständen kann die Trennungszeit jedoch auch bis zu drei Jahre dauern. Andernfalls kann der Anspruch auf Unterhalt auch dann enden, wenn die Ehepartner wieder zueinanderfinden. Ebenso besteht bei längerer Trennungszeit kein Anspruch mehr, wenn eine Erwerbsobliegenheit vorliegt und der unterhaltsberechtigte Partner mutwillig seiner Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht nachkommt. Man kann bei Trennung den Unterhalt nur rückwirkend beanspruchen, wenn der unterhaltspflichtige Partner in Verzug geraten ist. Dies ist dann der Fall, wenn er zu einem bestimmten Zeitpunkt zum Zahlen des Unterhalts aufgefordert wurde. Dann kann der rückständige Trennungsunterhalt rückwirkend geltend gemacht werden. Beachte, dass dies in der Regel nur bis zu einem Jahr möglich ist.

Wie viel Ehegattenunterhalt wird gezahlt?

Maßgeblich für die Berechnung des Ehegattenunterhalts sind die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der Ehepartner. Ist ein Partner nicht erwerbstätig, kann er nur dann zur Erwerbstätigkeit aufgefordert werden, wenn er dazu nach wirtschaftlichen und persönlichen Umständen in der Lage ist. Hierbei wird die frühere Erwerbstätigkeit, die Dauer der Ehe sowie die Wirtschaftsverhältnisse beider Ehepartner berücksichtigt. Der Unterhalt muss bei Trennung monatlich im Voraus durch Zahlung einer Geldrente geleistet werden. Verwende einen Online-Rechner, um den Betrag abzuschätzen und setze dich mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Verbindung, um den genauen Betrag zu ermitteln.

🙋 Faustformel zur Ehegattenunterhalt-Berechnung:

  • 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens als Unterhalt an den erwerbslosen Partner.
  • 3/7 aus der Differenz des bereinigten Nettoeinkommens beider Ehepartner als Unterhalt, wenn beide erwerbstätig sind.
  • Die Hälfte aller weiteren Einkünfte (Vermietungen, Vermögen) als Unterhalt an den weniger verdienenden Ehepartner.
FAQs

Wann muss kein Trennungsunterhalt gezahlt werden?

Kein oder ein verringerter Trennungsunterhalt muss gezahlt werden, wenn das Nettoeinkommen der unterhaltspflichtigen Person unter den Selbstbehalt von 1600€ monatlich fallen würde. Zudem besteht bei fehlender Bedürftigkeit kein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Kann sich der Partner selbst unterhalten, muss der besserverdienende Partner keinen Unterhalt zahlen.

Wann muss ein Ehegatte Unterhalt bezahlen?

Trennungsunterhalt muss gezahlt werden, wenn der Partner kein eigenes oder ein geringeres Einkommen als man selbst hat. Beachte, dass dir, wenn du berufstätig bist, immer ein Selbsterhaltungswert von mindestens 1600€ zur Verfügung bleiben muss.

Wie lange bekomme ich Ehegattenunterhalt?

In der Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung (in der Regel die Zeit des Trennungsjahrs von 12 Monaten) gibt es meist Trennungsunterhalt für den Partner, der weniger verdient. Der Anspruch endet mit der Rechtskraft der Scheidung, wobei es Ausnahmen gibt, bei denen der Ehegattenunterhalt auch noch nach der Scheidung gezahlt werden muss. Der Anspruch kann auch enden, wenn die Ehepartner wieder zueinanderfinden oder der unterhaltsberechtigte Partner seiner Pflicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht nachkommt.

Wie viel Ehegattenunterhalt bekomme ich bei 2500€ Netto?

*213,75€ monatlich, wenn er andere Ehepartner 3000 Netto verdient. Rechne nach:

  1. Ermittle die bereinigten Einkommen mit der Formel:
    Bereinigtes Einkommen = Nettoeinkommen - (Nettoeinkommen · 0,05)
    = 2500€ - (2500€ · 0,05) = 2375€ und
    = 3000€ - (3000€ · 0,05) = 2850€
  2. Ermittle 45% von der Differenz der bereinigten Einkommen beider Partner:
    0,45 · (2850€ - 2375€ = 213,75€
  3. Das wars! Du würdest monatlich 213,75€ erhalten.
  4. Beachte, dass du zahlungspflichtig wirst, wenn dein Partner weniger verdient als du und weitere Einkommen oder Schulden zu anderen Ergebnissen führen. Verwende Omni-Calculator's Ehegattenunterhalt-Rechner für schnelle und genaue Ergebnisse.

Finanzen Ehepartner 1

Finanzen Ehepartner 2

Das bereinigte Netto berechnet sich aus dem Einkommen minus 5% des Einkommens, als berufsbedingte Aufwände, minus dem Schuldenaufwand plus sonstigem Einkommen und Wohnvorteil.

1. Ehepartner:
0.00€ - 0.00 € (5% Aufwand) + 0.00 € + 0.00 € - 0.00 € = 0.00 €

2. Ehepartner:
0.00€ - 0.00 € (5% Aufwand) + 0.00 € + 0.00 - 0.00 € = 0.00 €

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